AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.03.2024

 

 

1. Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, für die vertragliche Beziehung zwischen equitherapie-lacroix Andreas Lacroix, nachfolgend „Therapeut“ und dem Tierhalter, Tierbesitzer, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden „Tierhalter“ bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des § 611 ff. BGB und § 612 Abs. 1 BGB, Behandlungsvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

 

2. Zustandekommen eines Vertrages

 

Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot vom Therapeuten über eine Behandlung des Tieres annimmt. Bei einer mündlichen, schriftlichen (unter anderem per E-Mail) oder telefonischen Zustimmung bzw. Vereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Dies gilt ebenso für die Annahme von Leihgeräten und für den Hängerverleih für Kliniknotfälle. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.

 

 

3. Zahlungsweise

 

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des vereinbarten Honorars für die erbrachten therapeutischen Leistungen, die vereinbarte Leihgebühr auf Therapiegeräte und den Pferdehänger sowie für die jeweils entstandenen Fahrtkosten. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort und in bar oder per Überweisung zu entrichten. Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar.

 

 

4. Rücktritt und Kündigung

 

Der Tierhalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Kommt es zu einer Unterschreitung der 24 Stunden vor dem Termin, wird eine Ausfallgebühr von 50 % des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt. Tritt der Tierhalter bei Ankunft des Therapeuten vom Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100 % in Rechnung gestellt.

 

 

5. Informationspflicht

 

Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen und bestehenden Krankheiten, Untugenden, Verletzungen, Medikationen, bisherigen Therapien sowie veterinärmedizinischen Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und ist Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf Punkt 8. dieser Bedingungen verwiesen.

 

 

6. Behandlung

 

Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Tierhalters. Der Therapeut ist berechtigt eine Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben über das zu behandelnde Tier durch den Tierhalter sowie ebenso, wenn das Tier die Therapiemaßnahmen verweigert. Das Tier sollte für die Behandlung trocken und sauber sein.

 

 

7. Sorgfaltspflicht / Haftung bei Schäden an Leihgeräten und Pferdehänger

 

Der Tierhalter (Leihnehmer) verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem/der Leihobjekt/e. Sollte das/die Leihobjekt/e beschädigt werden, haftet der Tierhalter für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das/die Leihobjekt/e verloren geht/gehen. Der Tierhalter verpflichtet sich für ausreichend Diebstahlschutz zu sorgen.

Jede Beschädigung oder Verlust ist dem Therapeut (Leihgeber) sofort schriftlich anzuzeigen.

 

 

8. Haftung

 

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Therapeut haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Tierhalter an den Therapeuten gemeldet werden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rats gewünscht, haftet der Therapeut nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der Informationspflicht gemäß 5. ein, haftet der Therapeut hierfür nicht. Der Therapeut garantiert keinen Heilungserfolg.

9. Aufzeichnung und Datenschutz

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch den Therapeuten für die Dokumentation des Therapieverlaufs/-erfolgs gefertigt werden, sind Eigentum vom Therapeuten. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz. Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Nutzer verweisen wir auf die gesonderte Datenschutzerklärung:

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt in dem Rahmen, wie es nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig ist. Dem Grundsatz der Datenminimierung wird besonders Rechnung getragen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt, transparent und nur zum Zwecke der Behandlung und Abrechnung (Zweckbestimmung) und nur in einem angemessenen und erforderlichen Maße (Datenminimierung). Unrichtige Daten werden von uns unverzüglich wieder gelöscht. Wir speichern keine Daten länger als erforderlich. Außerdem geben wir, außer für die genannten Zwecke, Daten nicht an Dritte weiter. Die Daten sind ferner gegen unbefugte Dritte abgesichert (Integrität und Vertraulichkeit). Die Einhaltung des Vorstehenden kann nachgewiesen werden.

 

 

10. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.